AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anicura Duisburg-Asterlagen GmbH


1. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bzw. das Vorstellen des Tieres sowie durch die mündliche Annahme des Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung zustande. Ihm liegen diese AGB zugrunde.

2. Anicura Duisburg-Asterlagen GmbH verpflichtet sich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.

4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier bei der AniCura Duisburg- Asterlagen GmbH zur Behandlung vorstellt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet. In der Regel sind Tierbesitzer und Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung inklusive der Durchführung einer eventuell notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.

5. Minderjährige können keinen Behandlungsvertrag abschließen.

6. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz, der EU-DSGVO (s. hierfür auch Punkt 7) sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Rück-/Überweisungen an Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Universität, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, bei Auftreten von melde-und anzeigepflichtigen Tierseuchen und zur Prüfung der Bonität (s. hierfür auch Punkt 7), und sämtliche zur Erfüllung des Behandlungsauftrages notwendigen Institutionen.

7. Die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeitet die AniCura Duisburg-Asterlagen GmbH mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrag der Creditreform Boniversum GmbH teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum GmbH Bonitätsauskünfte an Ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendaten, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.ei/legal-conten/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragsanordnung taggenau gelöscht.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.

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